Unsere Traktor-Führerscheinausbildung im Überblick

Klasse T

Für land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen (auch mit Anhänger) mit maximal 60km/h bbH. Wenn der Fahrer unter 18 Jahren ist, beträgt das bbH maximal 40km/h. Bei land- und forstwirtschaftlich genutzten selbstfahrenden Arbeitsmaschinen gilt ein bbH von maximal 40km/h.

Benötigt für

Zugmaschinen:

– für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
– bbH maximal 60km/h
– für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH maximal 40km/h
– auch mit Anhänger

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen:

– für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
– bbH maximal 40km/h
– auch mit Anhänger

Benötigte Unterlagen

– Biometriches, gültiges Lichtbild

– Sehtest

– Bescheinigung erste Hilfe Kurs

 

Weitere Informationen

Mindestalter: 16
Eingeschlossene Klassen: AM, L

Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung