
Unsere Traktor-Führerscheinausbildung im Überblick

Klasse T
Für land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen (auch mit Anhänger) mit maximal 60km/h bbH. Wenn der Fahrer unter 18 Jahren ist, beträgt das bbH maximal 40km/h. Bei land- und forstwirtschaftlich genutzten selbstfahrenden Arbeitsmaschinen gilt ein bbH von maximal 40km/h.
Benötigt für
Zugmaschinen:
– für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
– bbH maximal 60km/h
– für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH maximal 40km/h
– auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen:
– für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
– bbH maximal 40km/h
– auch mit Anhänger
Benötigte Unterlagen
– Biometriches, gültiges Lichtbild
– Sehtest
– Bescheinigung erste Hilfe Kurs
Weitere Informationen
Mindestalter: 16
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung