
Unsere Motorrad-Führerscheinausbildungen im Überblick
Klasse A
Umfasst alle A-Klassen, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes).
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Benötigt für
Krafträder (auch mit Beiwagen):
– über 50cm³ oder
– über 45km/h bbH
Dreirädrige Kraftfahrzeuge:
– über 15kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern:
– über 50cm³ oder
– über 45km/h und über 15kW
Benötigte Unterlagen
– Biometriches, gültiges Lichtbild
– Sehtest
– Bescheinigung Erste Hilfe Kurs
Weitere Informationen
Mindestalter:
- Direkteinstieg: 24 Jahre
- Aufstieg von Klasse A2: 20 Jahre
- Für dreirädrige Kfz: 21 Jahre
Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Klasse A2
Für Krafträder mit Leistung von maximal 35kW.
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Benötigt für
Krafträder (auch mit Beiwagen):
– maximal 35kW
– Leistung/Gewicht maximal 0,2kW/kg
Benötigte Unterlagen
– Biometriches, gültiges Lichtbild
– Sehtest
– Bescheinigung Erste Hilfe Kurs
Weitere Informationen
Mindestalter: 18
Eingeschlossene Klassen: AM, A1
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Klasse A1
Für Krafträder mit Hubraum von maximal 125ccm³ und Leistung von 11kW.
Ebenso dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum über 50ccm³.
Benötigt für
Krafträder (auch mit Beiwagen):
– bis 125cm³
– maximal 11kW Leistung/Gewicht maximal 0,1kW/kg
Dreirädrige Krafträder mit symmetrisch angeordneten Rädern:
– über 50cm³ oder bbH von mehr als 45km/h und einer Leistung von bis zu 15kW
Benötigte Unterlagen
– Biometriches, gültiges Lichtbild
– Sehtest
– Bescheinigung Erste Hilfe Kurs
Weitere Informationen
Mindestalter: 16
Eingeschlossene Klasse: AM
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Klasse AM
Für zweirädrige Kleinkrafträder mit maximal 45km/h Höchstgeschwindigkeit.
Benötigt für
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen):
– bbH 45km/h und elektrischer Antrieb oder
Verbrennungsmotor mit 50cm³ oder
– Elektromotor mit maximaler Leistung bis zu 4kW
Fahrräder mit Hilfsmotor:
– maximal 45km/h und elektrischer Antrieb oder
Verbrennungsmotor mit maximal 50cm³
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leicht-Kfz (max. 350kg Leermasse, bei Elektrofahrzeugen ohne Batterie):
– bbh maximal 45km/h und
– maximal 50cm³ (Fremdzündungsmotoren) und 4kW (Dieselmotor oder Elektromotoren)
Benötigte Unterlagen
– Biometriches, gültiges Lichtbild
– Sehtest
– Bescheinigung Erste Hilfe Kurs
Weitere Informationen
Mindestalter: 16
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Mofa
Der „Mofa-Führerschein“ bleibt wie gehabt erhalten. Er ist kein Führerschein im klassischen Sinne, da es sich nicht um eine Fahrerlaubnisklasse handelt. Man bekommt lediglich eine Prüfbescheinigung.
Benötigt für
Krafträder (Zweiräder):
– maximal 50cm³
– bbH nicht mehr als 25km/h
Benötigte Unterlagen
– Biometriches, gültiges Lichtbild
Weitere Informationen
Mindestalter: 15
Ausbildung: Theorie und Praxis (90 Minuten fahren)
Prüfung: Theorieprüfung