Unsere PKW-Führerscheinausbildungen im Überblick

Klasse B/BF17

Für Kraftfahrzeuge mit maximal 3,5t (zulässige Gesamtmasse) und mit einem Anhänger mit maximal 750kg zG. Wiegt der Anhänger mehr als 750kg darf das zulässige Gewicht der Fahrzeugkombination maximal 3,5t betragen.

Anhängerregelung

– Anhänger mit zG maximal 750kg immer erlaubt

– Anhänger mit zG über 750kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination maximal 3,5t

Benötigte Unterlagen

– Biometriches, gültiges Lichtbild

– Sehtest

– Bescheinigung erste Hilfe Kurs

 

Weitere Informationen

Mindestalter: 18 / 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung

Klasse BE

Für Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3,5t nicht überschreitet. Maximal in der Kombination 7t.

Anhängerregelung

– Anhänger oder Sattelanhänger

– zG des Anhängers über 750kg, aber maximal 3,5t

Benötigte Unterlagen

– Biometriches, gültiges Lichtbild

– Sehtest

 

Weitere Informationen

Mindestalter: 18 / 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Vorbesitz: B
Ausbildung: Praktische Prüfung